Informationen für Ihre standesamtliche Trauung

Für Ihre standesamtliche Trauung haben Sie sich für den Trausaal im Schloss Adelsdorf entschieden.
Im Jahre 1592 baute die Familie Stiebar das heute noch bestehende ursprünglich hufeisenförmige Schloss. 1826 versah man den Mittelbau mit einem Treppengiebel. 1836 wurde der baufällige rechte Schlossflügel abgerissen. Die zwölf meist geschwungenen Andreaskreuze im Fachwerkgiebel sollten nicht nur dekorativ sein, sondern auch böse Geister abschrecken.
1993 wurde das Schloss von der Gemeinde Adelsdorf erworben und 2008 in die Stiftung Schloss Adelsdorf eingebracht. Mehrmals im Jahr finden dort Ausstellungen statt und die standesamtlichen Trauungen werden dort abgehalten.
Seit Juli 2010 ist sind die Räumlichkeiten des Schlosses komplett vermietet. Das Schloss dient auch nach dem Verkauf aus den Jahren 1993/1994 der Baronin von Bibra als Wohnsitz. Seit November 2009 hat Rechtsanwalt Christof Poiger den oberen Längsbau des Schlosses für seine Kanzlei angemietet. Die Künstlerin Renate Fukerider nutzt seit 10.09.2010 die unteren Räumlichkeiten als Atelier für die Öffentlichkeit und bewohnt das Hofhaus. Seit 1. Juli 2010 hat der Mediziner Dr. Ahmad Kullab (Interne Medizin, Allgemeinmedizin) seine Praxisräume auf die Ostseite des Schlosses, ehem. Ausstellungsräume, im Erdgeschoss bezogen. Seit dem Jahr 2012 praktiziert dort auch die Kinderärztin Dr. med. Gabriela Kreller-Laugwitz.
Um dieses schöne Ambiente auch für später Trauungen zu erhalten, dürfen wir Sie bitten, folgende Punkte zu beachten:
- Die Zufahrt zum Schlosshof ist leider nicht möglich. Außerhalb des Schlossareals stehen genügend öffentliche Parkplätze in der Umgebung zur Verfügung.
- Verzichten Sie bitte im Gebäude auf das Streuen von Reis und Blumenblüten.
- Einem kurzen Sektempfang (ohne Speisen) nach Ende der standesamtlichen Trauung im Vorraum zum Trausaal steht nichts im Wege. Sollten Sie diesen Sektempfang im Schlossgarten durchführen wollen, werden Sie gebeten, selbst bei der Freifrau von Bibra nachzufragen, ob dies in Ordnung geht (Tel. 09195/ 2341). Für den Sektempfang steht im hinteren Teil des Gartens ein Steintisch zur Verfügung. Größere Feierlichkeiten bitten wir aber zu unterlassen. Es versteht sich von selbst, dass das vorhandene Gartenmobiliar der Bewohner nicht verwendet werden darf.
- Öffnen Sie die Sektflaschen im Gebäude sorgfältig, um Schäden am Wand- und Deckenputz auszuschließen.
- Im Interesse der Bewohner dürfen wir Sie bitten, unnötigen Lärm (Musik, Böller etc.) zu vermeiden.
- Ebenso bitten wir darauf zu achten, dass keine Plastikblumen oder Plastikherzen gestreut werden. Sollte es doch zu Verunreinigungen kommen, beseitigen Sie diese bitte umgehend.